RMZ Wilhelmshaven

IFR-An- und Abflugverfahren (GPS-Standalone)

Seit dem 11.12.2014 entfällt der bisherige Luftraum F. Siehe AIC VFR 01/14

Die vormals bestehenden Lufträume F in Deutschland wurden am 11. Dezember 2014 durch Lufträume E beziehungsweise RMZ (Gebiete mit Funkkontaktverpflichtung) ersetzt

Das neue Luftraumelement ‘RMZ‘ liegt vollständig im Luftraum G und erstreckt sich jeweils von GND bis 1000 ft AGL. Der darüber liegende Luftraum der Klasse E wird in diesem Zusammenhang (dort wo noch nicht vorhanden) lokal auf 1000 ft AGL abgesenkt.

Regularien für RMZ

Neben der Einhaltung der Sichtflugregeln für die Luftraumklasse G gelten für die RMZ zusätzlich die folgenden Regelungen:
Vor Einflug in eine RMZ ist eine Erstmeldung auf der entsprechenden festgelegten Frequenz (hier der jeweiligen Info-Frequenz des IFR-Flugplatzes) erforderlich mit Angaben zu:

  • Kennung der gerufenen Station
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
  • Standort, Flughöhe und Flugabsichten

Hinweis

Die jeweilige RMZ-Frequenz ist auf der ICAO-Karte 1:500.000 und im Luftfahrthandbuch veröffentlicht. Während des Fluges in der RMZ haben Luftfahrzeuge eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden. 

 

Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt. Neben der Möglichkeit der Erteilung von gezielten Verkehrsinformationen durch die Info-Stelle des Flugplatzes erhalten somit auch die in diesem Luftraumbereich befindlichen Piloten direkt auf Basis der einzelnen Meldungen Hinweise über anderen Verkehr. Sprechgruppen für die RMZ werden im Luftfahrthandbuch veröffentlicht.