TMZ (Transponder Mandatory Zone) Wittmund
Zeitliche Wirksamkeit
Vom 16. Dezember 2019 bis auf weiteres, HX
(die Aktivierungszeit ist gekoppelt an der Aktivierungszeit der Kontrollzone Wittmund).
Die nachfolgenden Angaben zur zeitlichen Wirksamkeit geben einen Anhaltspunkt bezüglich der zu erwartenden Aktivierungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 loc - 23:00 loc, Freitag 08:00 loc - 13:00 loc
Eine Aktivierung außerhalb der veröffentlichten Zeiten bzw. Deaktivierung innerhalb dieser Zeiten ist jederzeit möglich und wird mit NOTAM bekanntgegeben.
informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Transponderpflicht „TMZ Wittmund“ können über die Frequenzen 118.730 MHz (Wittmund Turm) oder 128.525 MHz (Fluginformationsdienst) erfragt werden.
Regelungen
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Transponderpflicht müssen Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) mit automatischer Höhenübermittlung ausgerüstet sein und den Code 4472 unaufgefordert abstrahlen.
Ausnahmen von dieser Verpflichtung können mittels schriftlicher Absprachen oder über Sprechfunk von der zuständigen Flugsicherungsstelle über Wittmund Radar (Frequenz 131.015 MHZ) zugelassen werden, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Ergänzend dazu gilt die folgende dringende Empfehlung:
Für den Aufenthalt in der TMZ wird zusätzlich zur Schaltung des Transpondercodes 4472 das Herstellen einer Hörbereitschaft auf der Frequenz 131.015 MHZ (Wittmund Radar) dringend empfohlen.